Die Kanzlei Kettwig befasst sich u.a. mit der Vertretung der Interessen unserer Mandanten als Geschädigte eines Verkehrsunfalls gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir haben uns darauf spezialisiert, in enger Zusammenarbeit mit Autohäusern und Sachverständigen, die Schadensabwicklung im Autohaus zu beschleunigen und zu erleichtern. So schafft die Einschaltung der Kanzlei Kettwig bereits im Autohaus einen deutlich spürbaren Vorteil für Autohäuser und Kunden, da sie qualifiziert aus einer Hand erfolgt, unnötige Schnittstellen vermieden werden und Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
Ferner stehen wir unseren Mandanten gerne bei Problemen aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie bei Fragen rund um das Vertragsrecht zur Seite. Auch abseits der hier genannten Rechtsgebiete bieten wir eine umfassende Betreuung an.