Unsere Kanzlei verfügt über ein Team von erfahrenen und spezialisierten Anwältinnen und Anwälten, das die rechtlichen Anliegen von Mandanten vor allem in den Bereichen Automobil, Versicherungsrecht, Vertragsrecht und im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertritt.
Aufgrund unserer fachlichen Wurzeln zeichnen wir uns durch ein hohes Maß an Verständnis für die wirtschaftlichen Anforderungen unserer Mandanten und Mandate aus.
Der Schädiger und seine Versicherung haben auch die Anwaltskosten zu übernehmen. Diese sind Bestandteil Ihres Schadensersatzanspruchs. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens.
Er hilft Ihnen, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Schädiger. Dazu gehört weitaus mehr als die Regulierung der Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Rechtsanwalt Dr. Schmidt ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und berät seit über 10 Jahren Mandanten aus Wirtschaft und dem automobilen Umfeld, speziell Auto-Handelsgruppen des Premiumsegments sowie Mehrmarken-Händler, in den Bereichen Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht sowie Forderungsmanagement und Versicherungsleistungen.
Frau Marcus absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum mit anschließenden Referendariat im Landgerichtsbezirk Dortmund. Seit 2008 ist Frau Marcus als Rechtsanwältin tätig. Seit Januar 2019 ist sie Teil des Teams und schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Seit 2019 führt Frau Marcus den Fachanwaltstitel im Miet-und Wohnungseigentumsrecht.